Informationen zum Ü7-Verfahren
Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist.
Für die Aufnahme in eine weiterführende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten und Leistungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6.
Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.
Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 eine Elternversammlung durch, die der Information zu allen wichtigen Aspekten des Übergangsverfahrens dient.
Das erstellte Grundschulgutachten dient der konkreten Information der Eltern. Die Klassenlehrkraft schreibt – nach der individuellen Beratung der Eltern und der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses – den Entwurf des Grundschulgutachtens individuell für jede Schülerin und jeden Schüler. Darin wird die voraussichtlich mit Erfolg zu erwartende Fortsetzung der Schullaufbahn des Kindes in einem bestimmten Bildungsgang der Sekundarstufe I beschrieben und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern empfohlen.
Alle wichtigen Termine zum Ü7-Verfahren unserer Schule entnehmen Sie bitte dem Terminkalender der Homepage.